on 22.may we have a law change in germany. All business e-mails must now contain a signature and in the signature you have to enter your real name, your address and must containn your finacial number or trading register number.
If you miss this its against the law and open the door for expensive reminders from lawyer.
I write this to remind you that ubbt send out system e-mails while registering in the forum or posting subscriptions. Check all language strings that are used for e-mail and be sure to enter the propper information!
Next reminder: if this are business e-mails you have to archive them for ten years in a reproduceable format without changes.
Now I post a german text with more informations about this:
hiermit möchten wir Sie gerne auf eine wichtige Gesetzesänderung
aufmerksam machen, welche für alle Unternehmen Auswirkungen auf den geschäftlichen E-Mail-Verkehr zur Folge hat.
ACHTUNG: Nutzen Sie die E-Mail-Kommunikation ausschließlich für
private Zwecke, so ist keine Beachtung der nachfolgenden Informationen erforderlich.
Bereits zum 01.01.2007 ist seitens des Gesetzgebers eine Neudefinition für die gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe erfolgt. Nach dieser neuen Regelung ist neben der Geschäftskorrespondenz in Papierform (Briefe, Rechnungen, Bestellungen, etc.) auch über Telekommunikationssysteme erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief anzusehen und erfordert somit die Angabe der jeweiligen Pflichtinformationen.
Für den geschäftlichen E-Mail-Verkehr ergibt sich somit die
Notwendigkeit, in E-Mails die entsprechenden Informationen wie
beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach
Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens
mit an den Empfänger zu übermitteln.
Während diese Regelungen bisher ausschließlich von eingetragenen
Unternehmen beachtet werden mussten, wurde die Gültigkeit mit dem
Inkrafttreten der reformierten Gewerbeordnung nun jedoch auch auf
nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen ausgeweitet.
So besteht seit dem 22.05.2007 u.a. auch für Einzel- und
Kleinunternehmer die Pflicht, in der geschäftlichen E-Mail-
Korrespondenz beispielsweise neben dem ausgeschriebenen Namen
auch eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief droht neben Zwangsgeldern von bis zu 5.000,00 € auch die gezielte Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die Berechnung von Abmahngebühren oder "Aufwandsentschädigungen", wie man sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer bei Preisauszeichnungen kennt!
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Vermeidung von unnötigen Kosten empfehlen wir daher, für den E-Mail-Verkehr Ihres Unternehmens möglichst umgehend eine Ergänzung der jeweiligen Angaben, z.B. in Form einer angepassten Mailsignatur, vorzunehmen!
+-----------------------+
Weitere Informationen
+-----------------------+
Detailinformationen zur neuen Regelung sowie zu den auf
Geschäftsbriefen und in E-Mails zu machenden Pflichtangaben erhalten Sie über die nachfolgend genannten Links. Über den ersten Link können Sie in Erfahrung bringen, welche Informationen genau für die Rechtsform Ihres Unternehmens vorgeschrieben sind.
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_u...aben_briefe.jsphttp://www.hk24.de/produktmarken/recht_u...aben_emails.jsphttp://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070608002042.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.htmlSofern Sie nicht sicher sind, ob und wie die neue Regelung auf Ihre Geschäftskorrespondenz zutrifft, so empfehlen wir, Ihren Rechtsbeistand um Rat zu fragen, um unnötige Kosten für Abmahnungen oder Zwangsgelder vermeiden zu können.